StartseiteWissenBrauche ich eine Genehmigung, um in einem Landschaftsschutzgebiet zu bauen?

Kurz beantwortet: Ja. Nach § 26 Abs. 2 BNatSchG sind in Landschaftsschutzgebieten nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen — was konkret gilt, steht in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung oder im Landschaftsplan, die typischerweise einen Erlaubnisvorbehalt enthalten. Leitungsbau ist dort in aller Regel genehmigungsfähig, aber nur mit Auflagen zu Bauzeiten, Trassenbreite, Gehölzschutz und Wiederherstellung. Zuständig ist meist die Untere Naturschutzbehörde.

Wo die konkreten Verbote stehen

§ 26 BNatSchG gibt nur den Rahmen vor. Was tatsächlich gilt, steht in der Schutzgebietsverordnung beziehungsweise — in Nordrhein-Westfalen häufig — im Landschaftsplan des Kreises. Dort finden sich der Schutzzweck, die konkreten Verbote, die Ausnahmen für ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft sowie der Erlaubnisvorbehalt und die Befreiungsregelung. Ohne diese Verordnung lässt sich keine belastbare Aussage treffen, weshalb sie am Projektbeginn beschafft und ausgewertet gehört.

Typische Auflagen im Leitungsbau

  • Begrenzung des Arbeitsstreifens und Verzicht auf zusätzliche Lagerflächen im Gebiet,
  • Bauzeitenfenster außerhalb der Brut- und Setzzeit,
  • Erhalt und Schutz von Hecken, Alleen und Einzelbäumen, Rückschnitt statt Rodung,
  • Rückbau von Baustraßen und vollständige Wiederherstellung der Vegetationsdecke,
  • Verzicht auf dauerhafte oberirdische Anlagen im offenen Landschaftsbild,
  • Anordnung einer ökologischen Baubegleitung mit Berichtspflicht.

Verhältnis zu anderen Genehmigungen

Die landschaftsschutzrechtliche Erlaubnis tritt neben die artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG, die Eingriffsregelung nach §§ 14 f. BNatSchG und gegebenenfalls Baum-, Wasser- oder Waldrecht. Läuft ein Planfeststellungsverfahren, werden diese Entscheidungen dort konzentriert. Weiterführend: Querung von Schutzgebieten durch Bautrassen, Auflagen bei Glasfaser-Leerrohren im LSG und Bedeutung des Landschaftsplans in NRW.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick