StartseiteWissenWelche Rolle spielt die Bezirksregierung bei der Planfeststellung von Leitungsprojekten in NRW?

Kurz beantwortet: Die Bezirksregierung ist in Nordrhein-Westfalen Planfeststellungsbehörde für Energieversorgungsleitungen nach § 43 EnWG, also insbesondere für Hochspannungsfreileitungen ab 110 kV. Sie führt Anhörung und Verfahren, prüft Eingriffsregelung, Artenschutz und Gebietsschutz und erlässt den Beschluss samt Nebenbestimmungen — in denen eine Umweltbaubegleitung häufig ausdrücklich angeordnet wird.

Was die Behörde im Verfahren prüft

Die Bezirksregierung bündelt die umweltfachliche Prüfung des Vorhabens. Geprüft werden unter anderem der Landschaftspflegerische Begleitplan mit der Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG, die artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG einschließlich etwaiger Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, die FFH-Verträglichkeit nach § 34 BNatSchG sowie — bei UVP-pflichtigen Vorhaben — der UVP-Bericht. Als Höhere Naturschutzbehörde bringt sie zugleich naturschutzfachliche Expertise in eigener Sache ein.

Konzentrationswirkung

Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt andere behördliche Entscheidungen. Für die Baustelle heißt das: Der Beschluss ist die maßgebliche Rechtsquelle, nicht eine Sammlung von Einzelgenehmigungen. Alles, was gilt, steht dort oder in den beigefügten Unterlagen — siehe Was ist ein Planfeststellungsbeschluss?

Wichtige Abgrenzung zur Bundesnetzagentur

Nicht jede Höchstspannungsleitung liegt bei der Bezirksregierung. Für Vorhaben, die im Bundesbedarfsplan als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet sind, ist die Bundesnetzagentur Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde. Landesinterne Vorhaben — der große Bereich der 110-kV-Ebene und viele 220/380-kV-Abschnitte ohne Bundeskennzeichnung — bleiben bei der Bezirksregierung.

Folge für die Bauphase

Die Nebenbestimmungen sind vollziehbar und Grundlage für Kontrolle, Auflagenregister und Berichtspflichten der Umweltbaubegleitung: Umweltbaubegleitung im Planfeststellungsbeschluss. Zur Behördenhierarchie insgesamt: Zuständigkeiten in NRW.

Umweltbaubegleitung oder ökologische Baubegleitung in NRW & Niedersachsen gesucht? Dr. Christian Klein — unabhängiges Gutachterbüro mit über 25 Jahren Erfahrung, Schwerpunkt Versorgungsleitungen und Trassen: 0173 5178218 · dr.klein@umweltbaubegleitung.de

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick